|
PC-Neuerscheinungen im Februar 2012 (UPDATE 04.02. 23:00 Uhr- USK und weitere Spiele hinzugefügt)
Hier mal einen Überblick, über die PC-Neuerscheinungen im Februar 2012
hier klicken zum aufklappenLost Chronicles of Zerzura
Publisher: dtp entertainment AG
Genre: Adventures & Rollenspiele
Release: 03.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
Jagged Alliance: Back in Action
Publisher: NBG EDV Handels & Verlags GmbH
Genre: Action- / Strategiespiel
Release: 09.02.2012
USK: Freigegeben ab 16 Jahren
Kingdoms of Amalur: Reckoning
Publisher: Electronic Arts
Genre: Action- / Rollenspiel
Release: 09.02.2012
USK: Keine Jugendfreigabe
The Darkness 2
Publisher: 2K Games
Genre: Ego-Shooter/Action- / Horrorspiel
Release: 10.02.2012
USK: Keine Jugendfreigabe
In Deutschland nur in einer geschnittene Fassung verfügbar
(UPDATE)
Crusader Kings 2
Publisher: Koch Media GmbH
Genre: Strategiespiel
Release: 16.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
APB Reloaded
Publisher: Iceberg Interactive BV
Genre: Actionspiel
Release: 17.02.2012
USK: Keine Jugendfreigabe
Jane´s Advanced Strike Fighters
Publisher: Evolved Games
Genre: Flugspiel
Release: 17.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
(UPDATE)
Defenders of Ardania
Publisher: Koch Media GmbH
Genre: Strategie
Release: 17.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
Syndicate
Publisher: Electronic Arts
Genre: Ego-Shooter
Release: 23.02.2012
USK: Keine Jugendfreigabe
Snipers
Publisher: Bigben Interactive
Genre: Multiplayer- / Taktik-Shooter
Release: 24.02.2012
USK: Freigegeben ab 16 Jahren
Wargame: European Escalation
Publisher: dtp Entertainment AG
Genre: Strategiespiel
Release: 24.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
Face Noir
Publisher: EuroVideo Bildprogramm GmbH
Genre: Adventurespiel
Release: 28.02.2012
USK: Freigegeben ab 12 Jahren
Die angegebenen Erscheinungstermine sind ohne Gewähr, da es zu kurzfristig
Verschiebungen von Seiten der Publisher kommen kann.
The release dates are given without warranty, since it can lead to short-term shifts on the part of publishers.
USK Hinweise
USK 0 ----> Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
hier klicken zum aufklappenBei den Spielen ohne Altersbeschränkung handelt es sich um Spiele, die sich sowohl direkt an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene als Käuferschicht richten. Darunter fallen familienfreundliche Spiele wie beispielsweise Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump ’n Runs, aber auch alle Spielangebote an Jugendliche und Erwachsene, die aus der Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für Kinder beinhalten (z. B. Simulationen, Management, klassische Adventures und einige Rollenspiele, die von jüngeren Kindern noch gar nicht gespielt werden können).
Die meisten Computer- und Videospiele kommen mit der Kennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ auf den Markt. Sie enthalten keine Gewaltdarstellungen und konfrontieren Kinder nicht mit nachhaltig ängstigenden Situationen. Bei den Kinderspielen wird die Spielatmosphäre häufig durch eine freundliche und farbenfrohe Grafik geprägt. Der ruhigere Spielaufbau setzt auch jüngere Kinder nicht unter einen hohen Handlungsdruck. Auch die Spielaufgaben sind dann kindgerecht.
Das Alterskennzeichen gibt jedoch keine Information darüber, ob das Spiel für Vorschulkinder geeignet oder pädagogisch wertvoll ist, ob Vorschulkinder das Spiel technisch und inhaltlich beherrschen, ob Aufgaben und Grafik des Spiels immer kindgerecht umgesetzt worden sind und ob Texteinblendungen und gesprochene Sprache verstanden werden.
Tipp für Eltern: Informieren Sie sich vor jedem Kauf über den Spielinhalt (z. B. im Internet oder in Spielezeitschriften) und lassen Sie sich vom Verkaufspersonal beraten.
USK 6 ----> Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
hier klicken zum aufklappenBei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben), wie Rennspiele („Racer“), Simulationen, Jump ’n Runs und Rollenspiele.
Kinder von 6 bis 11 Jahren entwickeln die Fähigkeit zu differenzierter und distanzierter Wahrnehmung medialer Darstellungen und Inhalte. Sie lernen immer besser, zwischen Spielwelt und Wirklichkeit zu unterscheiden, erwerben erste differenzierte Medienerfahrungen und sind in der Lage, dosierte Spannungsmomente und durch Pausen gemilderten Handlungsdruck zu verkraften
.
Die Spielaufgaben sind temporeicher und erfordern Grundfertigkeiten der Hand-Auge-Koordination. Viele Spielkonzepte für diese Altersgruppe setzen auf sportlichen Wettbewerb oder Geschicklichkeit und bieten Fantasy- und Märchenwelten, bekannte Comic- oder Trickfilm-Helden als Spielfiguren an. Spielgestaltung und -dynamik gestatten selbst jüngeren Grundschulkindern Abstand zum Spielgeschehen.
Sind Kampfdarstellungen enthalten, können sie mit der Alltagswirklichkeit nicht verwechselt werden, sondern werden märchenhaft oder abstrakt-symbolisch präsentiert. Die Kampfszenen sind nicht dazu geeignet, Kinder zu verunsichern oder sozial schädigende Vorbilder zu vermitteln. Ausgeschlossen sind Spiele, die 6-jährige Kinder unzumutbarem Stress aussetzen, nachhaltig ängstigen oder emotional überbelasten oder akustisch und/oder optisch über Gebühr erregen.
USK 12 --> Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
hier klicken zum aufklappenDiese Spiele sind bereits deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für den Spieler bieten. Unter diese Altersfreigabe fallen Arcade-, Strategie und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen.
12- bis 15-Jährigen wird die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und zur Unterscheidung zwischen Spielwelt und Wirklichkeit in höherem Maße zugetraut als jüngeren Kindern. Sie verfügen zunehmend über vielfältige und komplexe mediale Erfahrungen und verkraften länger anhaltende Spannung und größeren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben.
Die möglicherweise enthaltenen Kämpfe und Auseinandersetzungen in dem Spiel sind so inszeniert, dass sie auch für 12-Jährige deutlich als Fiktion erkennbar bleiben.
Die Spielaufgaben sind komplexer gestaltet und erfordern die Fähigkeit des abstrakten und logischen Denkens. Es werden höhere Anforderungen an die Fähigkeiten der Hand-Auge-Koordination gestellt.
Viele Spielkonzepte, die dieser Altersgruppe zugänglich gemacht werden, kommen ohne menschlich gestaltete Spielfiguren aus, setzen auf Technikfaszination (historische Kampf- oder Science-Fiction-Szenarien) oder auf die Motivation, Heldenrollen in komplexen Fantasy- und Mythenwelten zu spielen. Düstere Bedrohungs- und Konfliktsituationen können inhaltlich in die erzählte Geschichte eingebunden sein, dominieren jedoch nicht das gesamte Spiel. Sind Gewaltdarstellungen enthalten, wirken sie für diese Altersgruppe immer erkennbar unrealistisch, können nicht auf Alltagssituationen übertragen werden und bieten keine Modelle für Konfliktlösungen.
USK 16 --> Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
hier klicken zum aufklappenSpiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den Genres zählen Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter.
16- bis 17-Jährige verfügen bereits über vielfältige und systematische mediale Erfahrungen, über Kenntnisse der Medienproduktion und verkraften länger anhaltende Spannung und höheren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben, ohne in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt zu werden.
Zwar enthalten Spiele mit diesem Kennzeichen auch kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, doch vermitteln weder die Spielhandlung noch die Spielmöglichkeiten sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder. Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar. Der Spielerfolg erfordert maßgeblich strategisches und taktisches Denken sowie meistens die Fähigkeit zum Teamplay.
Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- bis 17-Jährige zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, so dass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
USK 18 Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
hier klicken zum aufklappenDa diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Zu den Genres gehören Ego-Shooter, Action-Adventures und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.
Es handelt sich um Spiele, die für Minderjährige generell nicht freigegeben werden, weil sie jugendbeeinträchtigend sind. Vor der Wucht der Bilder und der gewalthaltigen Konzepte sowie der eventuellen Identifikation mit Spielfiguren, deren Handeln ethisch-moralischen Anforderungen zuwiderlaufen kann, sollen Minderjährige geschützt werden.
Die hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens lässt eine Distanzierung zum Spielgeschehen nur schwer zu. Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
* dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
* dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
* dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
* dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
* dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
* dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
Computerspiele mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ enthalten auch keine in Deutschland gesetzlich verbotenen Inhalte (z. B. exzessive Gewaltdarstellungen, Rassismus, Kriegshetze und Pornographie). Sieht das Prüfgremium bei der USK die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nach der Prüfung eines Spiels als erfüllt an, wird die Alterskennzeichnung durch die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) verweigert.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
hier klicken zum aufklappen
§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit
1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung",
2. "Freigegeben ab sechs Jahren",
3. "Freigegeben ab zwölf Jahren",
4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren",
5. "Keine Jugendfreigabe".
(3) Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen, wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.
(4) Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste vorliegen. In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.
(5) Die Kennzeichnungen von Filmprogrammen für Bildträger und Bildschirmspielgeräte gelten auch für die Vorführung in öffentlichen Filmveranstaltungen und für die dafür bestimmten, inhaltsgleichen Filme. Die Kennzeichnungen von Filmen für öffentliche Filmveranstaltungen können auf inhaltsgleiche Filmprogramme für Bildträger und Bildschirmspielgeräte übertragen werden; Absatz 4 gilt entsprechend.
(6) Die obersten Landesbehörden können ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung der Filme sowie Film- und Spielprogramme auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch von Verbänden der Wirtschaft getragene oder unterstützte Organisationen freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann bestimmt werden, dass die Freigaben und Kennzeichnungen durch eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle Freigaben und Kennzeichnungen der obersten Landesbehörden aller Länder sind, soweit nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende Entscheidung trifft.
(7) Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" nur gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. Die oberste Landesbehörde kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen aufheben.
(8) Enthalten Filme, Bildträger oder Bildschirmspielgeräte neben den zu kennzeichnenden Film- oder Spielprogrammen Titel, Zusätze oder weitere Darstellungen in Texten, Bildern oder Tönen, bei denen in Betracht kommt, dass sie die Entwicklung oder Erziehung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen, so sind diese bei der Entscheidung über die Kennzeichnung mit zu berücksichtigen.
Quelle: BILD: Gamestar.de
|